[vc_row][vc_column][vc_custom_heading text=“Vertretung der Gläubiger“ font_container=“tag:p|font_size:22|text_align:left|color:%23d4af8c“ use_theme_fonts=“yes“ css=“.vc_custom_1448964097962{margin-bottom: 20px !important;border-bottom-width: 1px !important;padding-bottom: 10px !important;border-bottom-color: #dddddd !important;border-bottom-style: solid !important;}“][vc_column_text]Wenn ihr Schuldner Insolvenz anmeldet erscheint gutes Geld häufig versenkt.

Gerade deshalb sollten die Gläubiger ihre Rechte kennen um die strategischen Optionen zur Realisierung von Forderungen beurteilen können. Dies gilt insbesondere wenn Ihr Schuldner einen Insolvenzplan vorlegt. Die Gerichte prüfen nur die formalen Kriterien eines Insolvenzplans. Für die Prüfung des Inhalts ist der Gläubiger selbst verantwortlich. Gerade in diesen Fällen kann sich eine deutliche Schadensminimierung durch Umwandlung Ihrer Forderung in Mitgliedschaftsrechte am sanierten Unternehmen ergeben, wodurch Sie am zukünftigen Erfolg des Unternehmens angemessen partizipieren.

RA Jörg Spies und pkl ist neben der Sanierung von Unternehmen auf die Beratung von Gläubigern spezialisiert. Wir nutzen die langjährigen Erfahrungen aus der Insolvenzverwaltung und Planerstellung. Wir finden gemeinsam mit Ihnen sachgerechte Lösungen damit Sie angemessen am Unternehmenswert nach der Restrukturierung partizipieren.

Wir zeigen Ihnen gerne die vielfältigen Lösungsansätze auf.[/vc_column_text][vc_separator][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/3″][ess_grid alias=“Kompetenz-San-Res“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][ess_grid alias=“Kompetenz-Ins-Verw“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][ess_grid alias=“Kompetenz_rechtsber“][/vc_column][/vc_row]