INSOLVENZVERWALTUNG
Insolvenzverwaltung
Insolvenzverwaltung – die Quote ist entscheidend!

Unternehmensinsolvenzen
Das Wirtschaftsleben ist schnelllebig und hoch krisenanfällig geworden.
In unserem Kompetenzbereich Insolvenz arbeiten Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, und Betriebswirte sowie eine Vielzahl von Sachbearbeitern mit unterschiedlichen Ausbildungen.
Da Professionelle Insolvenzabwicklung und Sanierung die interdisziplinelle Zusammenarbeit verschiedener Professionen erfordert, greifen wir zusätzlich auf ein Netzwerk von weiteren Spezialisten zu. Im Auftrag der Insolvenzgerichte in Dresden, Chemnitz, Leipzig und Cottbus sind wir als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig.
SPIES Restrukturierung ist mit eigenen Büros in Dresden und Leipzig vertreten.

Verbraucherinsolvenzverfahren
Berufsverbände und Standards
Wichtige Informationen für Gläubiger
Wer noch nie mit einer Insolvenzsituation konfrontiert war, hat naturgemäß Fragen zu bestimmten Themen. Wir haben die häufigsten Fragen, die uns regelmäßig erreichen als Fragen & Antworten für Sie zusammengestellt.
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Lieferanten
- Wie soll ich mich verhalten, wenn das insolvente Unternehmen weiterhin von mir beliefert werden möchte?
Der vorläufige Insolvenzverwalter und später der Insolvenzverwalter wird zunächst jeden Auftrag des Unternehmens prüfen und darüber entscheiden, ob der Auftrag weiter bearbeitet bzw. begonnen wird. Nach positiver Prüfung des Auftrages werden sodann Bestellungen des Unternehmens erfolgen, welche vom vorläufigen Verwalter bzw. Insolvenzverwalter genehmigt werden. Es ist darauf zu achten, dass auf den Bestellungen eine Unterschrift des (vorläufigen) Insolvenzverwalters bzw. dessen Bevollmächtigten vorhanden ist.
Die aus der Lieferung resultierende Rechnung wird bei mangelfreier Ware aus der Insolvenzmasse bezahlt.
- Was passiert mit Waren, welche vor Antragstellung geliefert worden sind – die Bezahlung jedoch noch nicht erfolgte?
- Die Ware wurde unter Eigentumsvorbehalt geliefert, wie und wann erhalte ich die Ware zurück?
- Was passiert mit abgeschlossenen (Liefer-) Verträgen?
Arbeitsrecht
- Was ist eine Transfergesellschaft?
Eine Transfergesellschaft ist eine Beschäftigungsgesellschaft,die das Ziel hat,
die Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens in neue Arbeitsplätze zu vermitteln. Offizieller Vertragspartner der Transfergesellschaft ist der Insolvenzverwalter. Bezahlt wird die Arbeit der Transfergesellschaft von dem insolventen Unternehmen. Für die übernommenen Arbeitnehmer meldet die Transfergesellschaft bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit Null an und beantragt Transferkurzarbeitergeld. Darüber hinaus leistet sie Zuschüsse für Qualifikationsmaßnahmen. In der Regel stockt der ehemalige (jetzt insolvente) Arbeitgeber die Zahlungen so auf, dass der Mitarbeiter bei etwa 80 % des letzten Nettolohnes landet. Wie viel im Einzelnen gezahlt wird, legt der zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat auszuhandelnde Sozialplan fest. - Hat der Insolvenzantrag Auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis?
- Bin ich weiterhin zu Überstunden verpflichtet
- Wem gegenüber muss ich eine Kündigung erklären?
- Kann ich meine Arbeitskraft zurückhalten?
- Wann muss ich zur Arbeitsagentur?
- Hat die Insolvenzeröffnung auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis?
- Was ist mit meinem Lohn?
- Verfällt mein Urlaub?
- Was ist bei Eigenverwaltung?
- Gelten besondere Kündigungsfristen?
- Habe ich ein Sonderkündigungsrecht
- Ändert sich etwas, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird?
- Was bedeutet eine Freistellung?
- Bin ich automatisch gekündigt?