Chancen analysieren.   Erfolg planen.   Strategien umsetzen.

Für die Geschäftsleitung, die Arbeitsnehmer, als auch für Geschäftspartner
sind die Folgen von Insolvenzen oftmals gravierend.

 

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Insolvenzrechts und vertreten sowohl Gläubiger als auch Schuldner. Unsere jahrzehntelange Erfahrung aus mehr als tausend Insolvenzverfahren nutzen wir, um auf Haftungsinanspruchnahmen und Anfechtungen im Interesse unserer Mandanten sachgerecht zu reagieren, Haftungsrisiken im Vorfeld einer Insolvenz zu prüfen, Sanierungs- und Insolvenzpläne zu erarbeiten und Verhandlungen mit Gläubigern und Banken zu führen.

Persönliche Haftung in der Unternehmenskrise begrenzen

Organhaftung

Eine durch unvorhergesehene Ereignisse wie Sanktionen, kriegerische Auseinandersetzungen oder Pandemien ausgelöste wirtschaftliche Krise kann sich schnell ausweiten. Aus einer ursprünglich juristisch geprägten Krise entwickelt sich dann oft ein komplexes Problem, das für die Organe staatsanwaltschaftliche Ermittlungen oder persönliche Schadenersatzforderungen in existenzbedrohender Höhe nach sich ziehen kann. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Lösungen zu finden.

 

Hilfe bei der Insolvenzantragstellung

Schuldner­vertretung in Insolvenz­verfahren

Ein Insolvenzverfahren ermöglicht einem Einzelunternehmer in scheinbar ausweglosen Situationen neue Perspektiven, insbesondere im Hinblick auf den Antrag auf Restschuldbefreiung. Die Freigabe der selbständigen Tätigkeit ermöglicht es, das Unternehmen eigenständig außerhalb der Insolvenz fortzuführen, während die aufgelaufenen Verbindlichkeiten über das Verfahren reguliert werden. Jedoch hat auch die Insolvenzordnung wie viele andere Gesetze, ihre Tücken. Fehler, bereits bei der Antragstellung, können zu dazu führen, dass die Chance auf einen Neuanfang verspielt wird. Zudem kann ein unrichtiger Insolvenzantrag strafrechtliche Konsequenzen haben.

Unterstützung bei Forderungen des Insolvenzverwalters

Anfechtung­sansprüche abklären

Insolvenzverwalter oder Sachwalter fechten häufig in der Vergangenheit liegende Rechtsgeschäfte des insolventen Unternehmers an und fordern bereits verein-nahmte oder vollstreckte Beträge zur Insolvenzmasse von Gläubigern oder Orga-nen einer Gesellschaft zurück. Dies gilt beispielsweise, wenn durch Zahlungen vor Insolvenzeröffnung andere Gläubiger des insolventen Unternehmens benachteiligt wurden und der begünstigte Unternehmer Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hatte. Oftmals ist eine Abwehr oder zumindest eine Reduktion der Ansprüche ist möglich, da die einschlägigen Rechtsvorschriften einen detaillierten Sachvortrag erfordern und hohe Anforderungen an die Beweis- und Darlegungslast für den Verwalter und Sachwalter stellen. Dies gibt den entsprechenden Raum für Verhandlungen.

 

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Wir beraten Gläubiger bei der effektiven Durchsetzung ihrer Rechte.

Vertretung der Gläubiger

Wenn ihr Schuldner Insolvenz anmeldet erscheint gutes Geld häufig versenkt. Gerade deshalb sollten die Gläubiger ihre Rechte kennen um die strategischen Optionen zur Realisierung von Forderungen beurteilen können. Dies gilt insbesondere wenn Ihr Schuldner einen Insolvenzplan vorlegt. Die Gerichte prüfen nur die formalen Kriterien eines Insolvenzplans. Für die Prüfung des Inhalts ist der Gläubiger selbst verantwortlich. Gerade in diesen Fällen kann sich eine deutliche Schadensminimierung durch Umwandlung Ihrer Forderung in Mitgliedschaftsrechte am sanierten Unternehmen ergeben, wodurch Sie am zukünftigen Erfolg des Unternehmens angemessen partizipieren.

Wir zeigen Ihnen gerne die vielfältigen Lösungsansätze auf.

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Der Erwerb von Krisenunternehmen oder eine Beteiligung bietet Investoren eine Vielzahl von Opportunitäten.

Strategien für Investoren – Unternehmenskauf aus Insolvenz

Beim Kauf aus der Insolvenz steht ein Investor jedoch regelmäßig im Wettbewerb mit anderen Interessenten. Die Beteiligung unter der Bedingung der Planannahme vor Antragstellung ist eine ist eine vorteilhafte Alternative zum Erwerb in der Insolvenz. Wir verfügen über entsprechende Erfahrung aus Verfahren, in denen Investoren diesen Weg gewählt haben.

Gerne zeigen wir Ihnen das strategische Potential, welches sich für Investoren bietet.

 

 

 

 

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Geschäftsaufgabe ohne Insolvenz

Liquidation von Unternehmen

Außerhalb der Insolvenz spielt die Beendigung und Abwicklung vom GmbHs eine große Rolle, nicht nur bei der Umstrukturierung von Konzernen.

Wir beraten über den rechtlichen Rahmen einer Liquidation, wie über Aufgaben und Pflichten des Liquidators. Bei Bedarf lassen wir uns zum Liquidator bestellen.

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