Chancen analysieren.   Erfolg planen.   Strategien umsetzen.

Strategische Lösungsansätze für Unternehmen, Organe und Gesellschafter. Jahrzehntelange Erfahrung im Insolvenzrecht und bei der Erstellung von Insolvenzplänen, sowie deren Umsetzung im Rahmen von Eigenverwaltungen seit über 20 Jahren bilden das Umsetzungs-Know-how, um die vielfältigen Möglichkeiten zur Sanierung Ihres Unternehmens effektiv auszuschöpfen und Sie kompetent zu beraten.

Das Wirtschaftsleben ist schnelllebig geworden.

Chancen analysieren

Im Zuge der Globalisierung sind die Herausforderungen gewachsen und die zukünftige Entwicklung eines Unternehmens ist weniger vorhersehbar. Die Situation eines Unternehmens kann sich heute durch Störungen bei Lieferketten oder durch Pandemien kurzfristig dramatisch verschlechtern. Oftmals führt die Unternehmenskrise dann auch zu einer Existenzgefährdung der Gesellschafter.

Auf den ersten Blick erscheint diese Krisen-Gemengelage ausweglos. Tatsächlich aber bieten sich vielfältige Möglichkeiten für eine außergerichtliche oder gerichtliche Sanierung.

Wir klären den rechtlichen Handlungsspielraum und entwickeln mit Ihnen eine Strategie zum Unternehmenserhalt.

Auf der Grundlage von Szenarien zeigen wir auf, welche Optionen die Insolvenzordnung durch die Vorschriften über den Insolvenzplan, insbesondere in Verbindung der
Eigenverwaltung und dem Schutzschirmverfahren auch für ausweglos erscheinende Situationen bietet und entwickeln konstruktive Lösungsansätze.

Wir haben das Know-how für Insolvenzpläne!

Die Erstellung des Insolvenzplans

Rechtsanwalt Jörg Spies hat bereits im Jahr des Inkrafttretens der Insolvenzordnung 1999 den ersten Insolvenzplan in Deutschland erstellt. Wir beschäftigen uns seitdem intensiv mit der Sanierung durch Insolvenzpläne und greifen im Rahmen der Beratung auf eine über 20-jährige Restrukturierungs- und Insolvenzverwaltererfahrung zurück.

Der Insolvenzplan bietet viele Vorteile:

  • Das Unternehmen wird auf den wirtschaftlichen Wert seines Vermögens entschuldet und die Anteile der Gesellschafter wieder werthaltig.
  • Die Gläubiger erhalten eine höhere Quote, die zudem schneller gezahlt wird.
  • Die Arbeitnehmer werden ihre Arbeitsplätze in größerer Zahl behalten. Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen können mit Mehrheitsentscheidung gegen den Willen einzelner Gläubiger oder Gläubigergruppen durchgesetzt werden.

Dabei steht der Insolvenzplan nicht nur Unternehmen zur Überwindung von Unternehmenskrisen zur Verfügung sondern ermöglicht gerade auch Selbständigen und Freiberuflern die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Und oftmals bekommen festgefahrenen Vergleichsverhandlungen neuen Schwung, wenn ein Insolvenzplan im Entwurf vorgelegt wird.

Sanierung in Eigenregie mit den Gestaltungspotential der Insolvenzordnung

Insolvenz­verwaltung in Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung (§ 270ff InsO) ermöglicht es der Geschäftsleitung, selbst die erforderlichen leistungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierungsoptionen zur nachhaltige Krisenbewältigung wahrzunehmen, um das Unternehmen (gegebenfalls mit einem Insolvenzplan) innerhalb eines kurzen Zeitraums von sechs bis zehn Monaten zu sanieren.

Die Geschäftsleitung als Vertretungsorgan des Unternehmens führt das Verfahren unter Beachtung
der insolvenzrechtlichen Vorschriften, der vom Gericht bestellte (oder bei Verfahren entsprechender Größe
vom Gläubigerausschuss vorgeschlagene) Sachwalter kontrolliert den Prozess.

Restrukturierungen können nur gelingen, wenn die Geschäftsleitung das Vertrauen der Gläubiger und
des Gerichts hat.

Den Leitungsorganen wird regelmäßig die erforderliche Kenntnis von den insolvenz-spezifischen Besonderheiten fehlen, um eine sachgerechte Verfahrensabwicklung zu gewährleisten. Um Planungssicherheit im Prozess zu bekommen empfiehlt es sich, im Vorfeld der Insolvenz Leitungsorgane um Fachleute für Sanierung und Insolvenzrecht, sog. Chief Restrukturing Officer (CRO),
zu erweitern.

Wir begleiten Sie gerne durch wirtschaftlich schwierige Zeiten. Wir haben das Umsetzungs-know-how. für Eigenverwaltungen. RA Jörg Spies tritt bereits seit nahezu 20 Jahren regelmäßig in Krisensituationen in die Geschäftsleitung ein und übernimmt unternehmeri-sche Verantwortung als Restrukturierungsgeschäftsführer.

Die beantragte Eigenverwaltung wird so personell unterlegt, indem die erforderliche erhöhte Sachkunde und die notwendige Zuverlässigkeit in das Unternehmen integriert werden.

Vorteile der Eigenverwaltung

  • Sicherstellung der unternehmerischen Kontinuität zum Zwecke der Sanierung, basierend auf den Kenntnissen und Erfahrungen der bisherigen Unternehmensleitung
  • Verkürzung der bei einem Insolvenzverwalter anfallenden Einarbeitungszeit
  • Senkung der Verfahrenskosten im Interesse der Gläubigergesamtheit
  • Anreiz, um frühzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen und Sanierungsoptionen zu sichern

Insolvenz denken

Ausgewählte Fallstudien

Erfahren Sie, wie Unternehmen und Unternehmer von unserer Expertise und Beratung profitieren konnten.

Fallstudie

Sanierung eines mittelständischen Konzerns in Eigenverwaltung mit Investorenkonzept

Mehr lesen
Fallstudie 2

Sanierung eines mittelständischen Einzelunternehmens mit Insolvenzplan in Eigenverwaltung

Mehr lesen

Übersicht

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Insolvenzantragspflicht durch Erstellung von Liquiditätsstatus und Überschuldungsstatus
  • Betriebswirtschaftliche Analyse des Unternehmens
  • Machbarkeitsstudie Insolvenzplan als Vorabcheck
  • Entwicklung eines Insolvenzplanszenarios vor Antragstellung
  • Qualifizierter Insolvenzantrag mit Darstellung des Sanierungskonzepts
  • Eigenverwaltungsplanung als integrierte Unternehmensplanung für die Insolvenz und den Zeitraum danach
  • Eintritt in die Geschäftsleitung als Sanierungsgeschäftsführer
  • Begleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
  • Umsetzung der Eigenverwaltung
  • Erstellung des Insolvenzplans
  • Kommunikationskonzept für die Insolvenz
  • Suche nach geeigneten Investoren

Vorschlagsrechts für den Sachwalter bei Eigenverwaltung und drohender Zahlungsunfähigkeit

Das Schutzschirm­verfahren gegen die Krise

Mit dem Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) kann sich das Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sich zur Vorbereitung einer Sanierung unter den Schutz der Insolvenzordnung zu stellen und den Sachwalter (anders als im Eigenverwaltungsverfahren) selbst aussuchen.

Wir begleiten Sie im Schutzschirmverfahren. Wir haben das Umsetzungs-know-how für Schutzschirmverfahren.

Verhandeln mit dem Ziel der Insolvenzvermeidung

Außergerichtliche
Sanierung

Ein Sanierungsvergleich zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens kann für die Gläubiger die wirtschaftlich bessere Alternative sein.

Wir entwickeln mit Ihnen Strategien für die Verhandlungen mit den Gläubigern. Wir zeigen die Alternativen auf, um so zu einer angemessenen wirtschaftlichen Lösung für die Beteiligten zu
kommen.

Sanieren, bevor die Insolvenz eintritt.

StaRUG

  • Mit dem StaRUG wurde der rechtliche Rahmen für ein schuldnergetriebenes außergerichtliches Restrukturierungsverfahren geschaffen, um die Handlungsoptionen zum Unternehmenserhalt zu erleichtern, insbesondere Restrukturierungen gegen die Interessen einzelner Interessenvertreter durchzusetzen und sich zukunftsfähig aufzustellen. Die das Verfahren betreibende Geschäftsleitung behält die Kontrolle über ihr Unternehmen. Das Ziel einer Restrukturierung nach dem StaRUG ist vorrangig die Neuordnung der Passivseite der Bilanz, d.h. die finanzielle Restrukturierung.
  • Die entscheidende Voraussetzung ist, dass keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und ein Restrukturierungskonzept vorlieget.
  • SP!ES Restrukturierung berät bei der frühzeitigen Vorbereitung und der Umsetzung der Maßnahmen, um die Geschäftsleiter ab zur Vermeidung von Haftungsrisiken abzusichern .

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